Wohngebäude · Einzelmaßnahmen · BAFA/BEG

Technische Projektbeschreibung (TPB) und Nachweis (TPN) erstellen lassen

Sie haben das Angebot — wir machen den Antrag.

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) vor dem Antrag, der Technische Projektnachweis (TPN) nach der Umsetzung: Für jede Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle schreibt die Förderrichtlinie einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten zwingend vor. Ein Handwerksbetrieb kann ihn nicht ersetzen — das darf er nur bei Heizungstechnik. Wir übernehmen diesen Part: standardisiert, zum Festpreis, und ohne dass Sie sich in ein Antragsportal einarbeiten müssen.

Wir sind unabhängig und verkaufen keine Anlagen. Das ist Voraussetzung für den vollen Fördersatz auf die Baubegleitung — und dafür, dass wir Ihnen bei der Angebotsprüfung auch sagen, wenn etwas nicht stimmt.

Um welches Gebäude geht es?
Welche Bauteile sind geplant? Mehrfachauswahl

Alle Beträge netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer, für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Kalkulationsgrundlage ist ein Stundenverrechnungssatz von 130 € zzgl. Umlagen. Die Leistung wird als Fachplanung, Baubegleitung und Nachweisführung nach Nummer 5.5 der Förderrichtlinie erbracht und ausgewiesen; sie ist damit zu 50 % förderfähig, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 € förderfähige Ausgaben. Eine separat berechnete reine Fördermittelberatung wäre nicht förderfähig — die stellen wir deshalb nicht in Rechnung. Ob für den Nachweis ein Vor-Ort-Termin nötig ist, ergibt sich aus der Förderrichtlinie und dem Objekt — das entscheiden wir, nicht Sie; er kostet dann 399 € inklusive Dokumentation und steht vorher im Angebot. Die Zuschusshöhe hängt an Ihrem Objekt und der zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie; dieser Rechner ist eine Orientierung, kein Angebot.

Ihr Aufwand endet beim Absenden der E-Mail

Die Förderung scheitert selten am Geld und fast immer an Formalien: falsche Reihenfolge, abgelaufene Fristen, unvollständige Nachweise. Genau das nehmen wir Ihnen ab — vollständig, nicht beratend.

Sie machen

  • Angebote per E-Mail schicken
  • Den Antrag online abschicken — wir schicken Ihnen den fertigen Link
  • Nach der Umsetzung die Rechnungen weiterleiten

Insgesamt rund eine halbe Stunde, verteilt über das ganze Vorhaben.

Wir machen

  • Ihre Handwerkerangebote fachlich prüfen
  • Technische Projektbeschreibung erstellen, TPB-ID besorgen
  • Die zwingende Reihenfolge überwachen, damit nichts förderschädlich wird
  • BAFA-Antrag vorbereiten und einreichungsfertig machen
  • In Hamburg zusätzlich den IFB-Antrag prüfen und stellen
  • Alle Fristen im Blick behalten, auch die zwei Monate der TPB-ID
  • Technischen Projektnachweis nach der Umsetzung erstellen
  • Rechnungen prüfen und den Verwendungsnachweis vorbereiten

Und weil die Hälfte unseres Honorars selbst gefördert wird, kostet Sie das am Ende einen Bruchteil dessen, was dabei herauskommt.

Der Ablauf — und warum die Reihenfolge zählt

Die BEG kennt eine zwingende Reihenfolge. Wer sie verdreht, verliert die Förderung vollständig — nicht anteilig. Das ist der einzige wirklich harte Teil am Verfahren.

  1. 01

    Angebote einholen

    Sie holen die Angebote Ihrer Fachbetriebe ein — oder wir prüfen sie mit. Wichtig: noch nichts beauftragen.

  2. 02

    Technische Projektbeschreibung

    Wir erstellen die TPB im BAFA-Portal und geben Ihnen die TPB-ID. Sie ist zwei Monate gültig.

  3. 03

    Antrag stellen

    Mit der TPB-ID stellen Sie den Antrag beim BAFA. Erst nach der Eingangsbestätigung darf beauftragt werden.

  4. 04

    Umsetzen

    Ab dem Zuwendungsbescheid haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit. Auf Wunsch begleiten wir die Ausführung.

  5. 05

    Nachweis führen

    Nach Fertigstellung und Bezahlung erstellen wir den TPN, prüfen die Rechnungen und Sie reichen den Verwendungsnachweis ein.

  6. Der eine Fehler, der alles kostet

    Die Bauleistung vor der Antragstellung zu beauftragen — auch mündlich. Wer früher Sicherheit braucht, vereinbart eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag.

Preise

Warum das zum Festpreis geht

Der feste Preis ist möglich, weil der Weg bei Wohngebäuden standardisiert ist: bekannte Bauteilaufbauten, ein überschaubarer Satz an Nachweisen, ein eingespieltes Verfahren. Wir arbeiten hier mit einem hohen Automatisierungsgrad und setzen KI-gestützte Werkzeuge in der Vorprüfung, der Auswertung der Handwerkerangebote und der Dokumentation ein. Das macht die Bearbeitung schnell und den Aufwand vorhersehbar — deshalb nennen wir den Preis vorher, statt Stunden zu zählen.

Der Festpreis richtet sich nach dem Aufwand der Maßnahme: 950 € netto für eine einfache Maßnahme wie Fenster, oberste Geschossdecke oder Kellerdecke, 1.400 € für Dach und 1.900 € für die Fassade. Kommen weitere Bauteile dazu, zählt das teuerste voll und jedes weitere zu 60 Prozent, weil Aufnahme und Abstimmung nur einmal anfallen. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 120 € je Wohneinheit ab der zweiten hinzu, höchstens 2.400 €. Von all dem übernimmt die Förderung die Hälfte.

Häufige Fragen

Was ist eine TPB und wer darf sie erstellen?
Die Technische Projektbeschreibung bestätigt dem BAFA, dass die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Ohne die daraus erzeugte TPB-ID lässt sich kein Antrag stellen. Wer sie ausstellen darf, hängt an der Maßnahme: Bei Dämmung, Fenstern und übriger Gebäudehülle (Nummern 5.1 und 5.2 der Richtlinie) sowie bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus ist zwingend ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden. Nur bei Heizungstechnik und Heizungsoptimierung (Nummern 5.3 und 5.4) genügt die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik. Für eine Kerndämmung oder eine Fassade führt also kein Weg an einem Energieeffizienz-Experten vorbei.
Wie lange ist die TPB-ID gültig?
Zwei Monate. Läuft sie ab, bevor der Antrag gestellt ist, muss sie neu erzeugt werden. Für den Technischen Projektnachweis gilt dieselbe Frist von zwei Monaten.
Wie erstelle ich eine TPB-ID — geht das selbst?
Die TPB-ID entsteht, wenn die Technische Projektbeschreibung im BAFA-Portal angelegt und abgeschickt wird. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie sie nicht selbst erzeugen: Das Portal setzt die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes voraus. Wir erstellen die TPB, Sie erhalten die fertige TPB-ID und stellen damit Ihren Antrag. Nur bei reiner Heizungstechnik darf der ausführende Fachunternehmer die Bestätigung selbst ausstellen.
Darf ich den Handwerker vorher beauftragen?
Nein — und das ist der häufigste Fehler. Die Beauftragung der Bauleistung vor Antragstellung ist förderschädlich, auch wenn sie nur mündlich erfolgt ist. Zulässig sind vorab Beratung, Angebotseinholung und -prüfung sowie Lüftungskonzept und Wärmebrückennachweis. Wer früher Sicherheit braucht, schließt den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab.
Wir sind in Hamburg — ändert die IFB etwas an der Reihenfolge?
Ja, und das ist der wichtigste Unterschied zwischen beiden Töpfen. Beim BAFA dürfen Sie beauftragen, sobald der Antrag gestellt und bestätigt ist. Die IFB ist strenger: Nach ihrer Förderrichtlinie ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme begonnen wird — und als Beginn gilt dort bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer zuerst beim BAFA beantragt, den Vertrag unterschreibt und danach an die IFB denkt, hat den Hamburger Zuschuss verloren. Bei Hamburger Objekten klären wir deshalb die IFB zuerst und stimmen die Reihenfolge beider Anträge ab, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Der Bewilligungszeitraum der IFB beträgt 24 Monate, beim BAFA sind es 36.
Was kostet mich das am Ende wirklich?
Der technische Anteil unserer Leistung — Fachplanung, Baubegleitung und Nachweisführung — ist nach BEG EM mit 50 Prozent förderfähig, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 Euro förderfähige Ausgaben, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit bis maximal 20.000 Euro. Die reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig. Beim Heizungstausch über die KfW gibt es keine separate BAFA-Fachplanungsförderung, dort ist die Fachplanung in die Heizungsförderung eingerechnet.
Ich möchte nach dem Antrag noch eine Maßnahme ergänzen. Geht das?
Nur über einen neuen Vorgang: Es braucht eine neue TPB, einen neuen Antrag und die Stornierung des alten. Die Änderungsmitteilung muss dabei vom Antragsteller selbst an das BAFA gehen, nicht vom Energieberater. Deshalb lohnt es sich, den Maßnahmenumfang vor der TPB sauber festzulegen.
Gilt das auch für ein Gewerbeobjekt oder mehrere Liegenschaften?
Die Festpreise oben sind für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden kalkuliert. Bei Nichtwohngebäuden rechnen wir objektbezogen — nicht aus Prinzip, sondern weil die Aufgabe eine andere ist: Es braucht deutlich mehr Daten, die Zonierung nach Nutzungsprofilen nach DIN V 18599, komplexere Bauteilaufbauten und Anlagentechnik, oft Bestandsunterlagen, die erst zusammengesucht werden müssen, und die Abstimmung läuft über mehrere Beteiligte. Auch der Leistungsumfang ist ein anderer, enger begleitet und tiefer dokumentiert. Dasselbe gilt für Portfolios und Rahmenverträge über mehrere Liegenschaften. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen nach einer kurzen Objektprüfung einen Preis.
Muss der Experte unabhängig sein?
Für den vollen Fördersatz von 50 Prozent auf die Baubegleitung ja, und die Richtlinie ist dabei sehr genau: Der Energieeffizienz-Experte darf — auch mittelbar — weder in einem Inhaber-, Gesellschafts-, Beteiligungs- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch von diesen beauftragt werden, noch an diese Leistungen vermitteln. Fehlt die Unabhängigkeit, muss das dem Antragsteller vor Vorhabenbeginn mitgeteilt werden, und der Fördersatz sinkt auf den der jeweiligen Maßnahme. Wir sind unabhängig, verkaufen keine Anlagen und vermitteln keine Aufträge an Handwerksbetriebe.

Schicken Sie uns einfach Ihre Angebote

Unsere Preise kennen Sie jetzt — den Rest klären wir an Ihren Unterlagen. Schicken Sie uns die Handwerkerangebote als PDF oder Foto an [email protected], gern mit einem Satz zum Gebäude: Baujahr, Ein- oder Mehrfamilienhaus, was geplant ist.

Sie bekommen innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung: ob die Maßnahme förderfähig ist, welche Höchstgrenze für Ihr Gebäude gilt, ob im Angebot etwas fehlt, das später Ärger macht — und den Festpreis für den Antrag. Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.