Fragen und Antworten
Die energetische Sanierung einer Immobilie stellt Eigentümer und Verwaltungen oft vor komplexe Entscheidungen. Dabei gilt es abzuwägen, ob die Mehrkosten einer förderfähigen Maßnahme im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit stehen.
In den folgenden Fragen und Antworten haben wir häufige Anliegen unserer Kunden kompakt und verständlich aufgearbeitet – von Fördermöglichkeiten über den Ablauf bis hin zur Rolle der Energieberatung.
Viele Themen werden zusätzlich in unseren Aufgabenbereichen oder unter Wissenswertes vertieft erläutert. So erhalten Sie einen fundierten Überblick, ob eine Förderung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, welche Leistungen wir übernehmen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch oder per E-Mail.
Förderung & Finanzierung
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für energetische Sanierungen?
Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt es vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darüber werden sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungsoptimierung) als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gefördert.
Zusätzlich bieten manche Bundesländer oder Kommunen weitere Förderprogramme an. Die IFB Hamburg, sowie die IB.SH für Schleswig-Holstein sind zwei größere Förderbanken.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen und effiziente Neubauten. Seit 2021 bündelt sie die früheren KfW- und BAFA-Programme und unterstützt Sanierungen, die dauerhaft Energie einsparen und das Klima schützen. Unter der BEG gibt es Förderungen für Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch der Heizung, Dämmung einzelner Bauteile) sowie für ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus (mit bestimmten Effizienzstandards wie EH55, EH70 etc.). Die Förderung wird je nach Vorhaben als direkter Zuschuss oder über einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt. Wichtig: Die BEG-Förderung deckt sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude ab – für private Hausbesitzer und WEGs ist vor allem die Sanierung von Wohngebäuden relevant.
Was sind „Einzelmaßnahmen“ und was ein „Effizienzhaus“?
Einzelmaßnahmen sind einzelne energetische Verbesserungen am Gebäude, die gefördert werden – zum Beispiel der Tausch der Heizungsanlage, die Dämmung der Fassade oder der Einbau neuer Fenster. Sie können Schritt für Schritt durchgeführt werden und für jede Maßnahme kann ein Zuschuss beantragt werden. Ein Effizienzhaus hingegen bezeichnet ein Gebäude, das durch eine komplette Sanierung einen definierten energetischen Standard erreicht (z. B. Effizienzhaus 70 bedeutet, das Haus benötigt nur 70 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus). Um diesen Standard zu erreichen, sind meist mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen nötig. Effizienzhaus-Sanierungen haben oft höhere Förderquoten pro Wohneinheit als Einzelmaßnahmen, erfordern aber eine Planung durch einen Energie-Effizienz-Expertin, der die Einhaltung der technischen Vorgaben bestätigt.
Was ist der iSFP-Bonus und wie kann ich ihn nutzen?
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 %-Punkten, den Sie erhalten können, wenn vor der Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Gebäude erstellt wurde. Dieser Bonus wird im Rahmen der BEG gewährt, sobald eine vom BAFA geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan durchgeführt wurde. Das heißt, Maßnahmen, die Bestandteil eines solchen Sanierungsfahrplans sind, werden bei der Umsetzung mit 5 % höherer Förderung bezuschusst. Voraussetzung ist, dass der iSFP durch einen zertifizierten Energieberater*in erstellt wurde und die geplanten Maßnahmen dem Fahrplan entsprechen. Für Sie bedeutet das: Durch einen iSFP sichern Sie sich nicht nur eine professionelle Sanierungsplanung, sondern auch finanzielle Vorteile.
Übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Energieberatung?
Ja. Die Initialberatung in Form eines Energieberatungsberichts (z. B. mit Sanierungsfahrplan) wird durch das BAFA bezuschusst. Der Staat übernimmt 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € bei Wohnhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Diese Förderung beantragt wir als Energieberater direkt über das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Somit bleiben für Eigentümer nur etwa die Hälfte der Beratungskosten zu tragen. Eine professionelle Energieberatung ist damit sehr erschwinglich – und oft der erste Schritt, um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren.
Werden auch Fachplanung und Baubegleitung gefördert?
Ja. Wenn Sie sich für eine geförderte Sanierungsmaßnahme entscheiden, sind auch die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Expertin förderfähig. Die BEG erkennt diese Planungskosten als Teil der förderfähigen Gesamtkosten an. Dazu zählen z. B. die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts, das Einholen und Prüfen von Angeboten, die Beratung zu technischen Fragen sowie die Qualitätskontrolle während der Bauausführung. In der Praxis bedeutet das: Die Expertise Ihres Energieberaters bei Planung und Umsetzung wird finanziell unterstützt – Sie erhalten also auch für diese professionelle Begleitung einen Zuschuss (entsprechend der gleichen Förderquote wie für die Baumaßnahme selbst). Das lohnt sich doppelt, denn so wird sichergestellt, dass die Sanierung fachgerecht umgesetzt wird, und Sie müssen die Kosten dafür nicht allein tragen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Wichtig ist zunächst, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt – der Bauantrag (oder die Bauanzeige) muss zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten fallen unter andere Programme; energetische Sanierung setzt einen Altbau voraus. Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt und bewilligt sein – Sie dürfen also erst Aufträge erteilen oder mit dem Umbau anfangen, nachdem der Förderantrag eingereicht (und im KfW-Fall zugesagt) wurde. Weiterhin müssen alle geförderten Maßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z. B. Dämmstoffe mit vorgeschriebenem U-Wert, effiziente Heiztechnik etc.), damit sie förderfähig sind. Wir kennen diese Vorgaben und sorgen dafür, dass sie eingehalten werden. Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, steht einer erfolgreichen Förderung nichts im Wege – im Zweifel beraten wir Sie gerne dazu (siehe auch Wissenswertes auf unserer Website für detaillierte Fördervoraussetzungen).
Planung & Vorbereitung
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein maßgeschneiderter Sanierungsplan für Ihr Gebäude. Er wird von uns als Energieberater erstellt und zeigt in verständlicher Form, wie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch auf einen modernen Stand gebracht werden kann. Der iSFP umfasst eine Bestandsanalyse (energetischer Ist-Zustand) und darauf aufbauend konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, entweder schrittweise in Etappen oder als Gesamtsanierung. Für jede empfohlene Maßnahme enthält der Fahrplan eine Einschätzung der Einsparungen, Kosten und der möglichen Förderung. Kurz gesagt: Der iSFP ist eine Art Fahrplan in die Zukunft Ihres Hauses – Sie sehen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und was sie bringen. Zusätzlich erhält man mit einem iSFP später den erwähnten iSFP-Bonus von 5 % auf Förderung. (Mehr Details dazu finden Sie im Bereich Wissenswertes unter dem Thema Sanierungsfahrplan.)
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Eine Energieberatung für Wohngebäude erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst findet ein Vor-Ort-Termin statt, bei dem wir ihr Haus begutachten, Daten aufnehmen und Ihre Ziele besprechen (z. B. welche Probleme bestehen und welche Sanierungswünsche Sie haben). Anschließend wird eine energetische Analyse des Ist-Zustands durchgeführt: Der Energiebedarf des Gebäudes, die Wärmedämmung der Bauteile und die Effizienz der Heiztechnik werden bilanziert. Darauf aufbauend entwickeln wir Sanierungsvorschläge – meist werden verschiedene Maßnahmenpakete oder Sanierungsszenarien ausgearbeitet. Diese Vorschläge werden dann mit Ihnen besprochen und abgestimmt (was ist gewünscht, was ist finanziell machbar). Im nächsten Schritt erfolgt die Ausarbeitung des finalen individuellen Sanierungsfahrplans bzw. Beratungsberichts, der alle empfohlenen Maßnahmen, Einsparpotenziale, Kosten und Fördermöglichkeiten verständlich zusammenfasst. Zum Abschluss übergeben wir Ihnen den Bericht und erläutern die Ergebnisse im Detail – auf Wunsch auch in einem zweiten Termin, z. B. bei einer Eigentümerversammlung. Sie erhalten somit einen klaren Plan, wie Sie Ihr Gebäude energieeffizient verbessern können.
Kann ich die Sanierung in Etappen durchführen?
Ja, Schritt-für-Schritt-Sanierungen sind sogar sehr üblich. Viele Eigentümer entscheiden sich dafür, nicht alles auf einmal zu sanieren, sondern über mehrere Jahre verteilt einzelne Maßnahmen umzusetzen – etwa zuerst die Gebäudehülle zu dämmen und dann später die Fenster zu erneuern. Wichtig ist dabei eine gute Gesamtplanung, damit die Maßnahmen aufeinander aufbauen und zueinander passen. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist hier äußerst hilfreich: Er teilt die Gesamtsanierung in sinnvolle Schritte auf, die nacheinander durchgeführt werden können, ohne dass man sich durch eine frühe Maßnahme spätere Optionen verbaut. Dank Förderung (BEG) können auch einzelne Maßnahmen in Etappen gefördert werden. Sie behalten also Flexibilität bei der Umsetzung und können die Investitionen aufteilen – dennoch haben Sie mit einer Etappenplanung stets das Endziel (ein effizientes Gebäude) im Blick.
In welcher Reihenfolge sollte ich die Maßnahmen umsetzen?
Die sinnvolle Reihenfolge kann je nach Gebäude variieren, aber generell gilt: Erst die Gebäudehülle verbessern, dann die Haustechnik optimieren. Das heißt, häufig ist es ratsam, zunächst dämmende Maßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke etc. anzugehen, bevor eine neue Heizung eingebaut wird. Durch bessere Dämmung verringert sich der Wärmebedarf – dadurch kann eine neue Heizungsanlage kleiner dimensioniert und effizienter betrieben werden. Würde man umgekehrt zuerst eine große neue Heizung einbauen und später dämmen, wäre die Heizung überdimensioniert und arbeitet nicht im optimalen Bereich. Wir werden gemeinsam bei der Planung die optimale Reihenfolge für Ihr Projekt festlegen, damit alle Komponenten perfekt zusammenspielen.
Braucht man einen Sanierungsfahrplan für die Förderung?
Nein, ein iSFP ist keine Pflicht für die BEG-Förderung – Sie können auch Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-Sanierungen beantragen, ohne vorher einen Sanierungsfahrplan erstellt zu haben. Allerdings verzichten Sie dann auf den iSFP-Bonus (5 % extra Zuschuss) und auf die wertvolle Orientierung, die ein Sanierungsfahrplan bietet. Gerade bei umfangreicheren Vorhaben empfiehlt es sich, einen iSFP durchzuführen, um einen klaren Fahrplan zu haben. In einigen Fällen (z. B. bei einer Schritt-für-Schritt-Sanierung) ist der iSFP nahezu „Gold wert“, da er sicherstellt, dass alle Einzelmaßnahmen auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Kurz gesagt: Pflicht ist er nicht, aber sehr zu empfehlen. Die Mehrkosten sind dank BAFA-Zuschuss gering und werden durch den Bonus bei der Umsetzung oft mehr als wettgemacht. (Übrigens: Falls Sie keinen iSFP haben, können förderfähige Maßnahmen auch durch eine andere Energieberatung begründet werden – doch der iSFP ist der neue Standard, um die Planung zu vereinheitlichen.)
Ablauf der Sanierung
Wie läuft eine energetische Sanierung typischerweise ab?
Eine energetische Sanierung lässt sich in mehrere Phasen unterteilen. Am Anfang steht die Beratungs- und Planungsphase: Eine qualifizierte Energieberatung analysiert den Ist-Zustand, entwickelt ein Sanierungskonzept und hilft bei der Auswahl der Maßnahmen (siehe Planung & Vorbereitung oben). Anschließend folgt die Antragsphase, in der die Fördermittel beantragt werden – hierbei unterstützten wir Sie selbstverständlich, um alle technischen Nachweise vorzubereiten. Ist der Förderbescheid da, geht es in die Umsetzungsphase: Die geplanten Maßnahmen werden von Fachhandwerkern durchgeführt. Während der Bauausführung begleiteten wir das Projekt (energetische Baubegleitung), um die Qualität sicherzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Nachweis- und Abschlussphase – Wir bestätigten die korrekte Umsetzung gegenüber dem Fördergeber (z. B. KfW/BAFA) und es wird ein neuer Energieausweis erstellt, der den verbesserten Energiestandard ausweist. Zusammengefasst: Von der Erstberatung über Planung und Förderung bis hin zur Bauausführung und Qualitätskontrolle – eine energetische Sanierung ist ein strukturiertes Projekt, bei dem professionelle Begleitung sehr hilfreich ist.
Was bedeutet „energetische Baubegleitung“?
Energetische Baubegleitung bezeichnet die fachkundige Unterstützung und Überwachung des Sanierungsprojekts während der Bauphase durch uns als Energie-Expertenin. Konkret prüfen wir die Planungen der ausführenden Firmen, überwachen die Umsetzung auf der Baustelle und stellen sicher, dass alle energetischen Vorgaben eingehalten werden (z. B. dass Dämmstoffe richtig verbaut oder Anschlüsse luftdicht ausgeführt sind). Auch führen wir eine Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle durch – also Messungen oder Abnahmen, um zu bestätigen, dass die versprochenen Energieeinsparungen erreicht werden. Die energetische Baubegleitung ist insbesondere bei komplexeren Sanierungen oder Effizienzhaus-Projekten wichtig und bei vielen Förderprogrammen vorgeschrieben oder empfohlen. Sie wird, wie oben erwähnt, auch gefördert. Für Sie als Bauherr bedeutet das: Wir als Energie-Experte schauen während der Bauarbeiten „hinter die Kulissen“ und vertreten Ihre Interessen in Sachen Energieeffizienz. Probleme oder Fehler können so frühzeitig erkannt und behoben werden, noch bevor alles geschlossen und fertiggestellt ist – das gibt Sicherheit und schützt Ihre Investition.
Wie und wo stelle ich den Förderantrag?
Der Förderantrag muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden – je nach Programm läuft dies über unterschiedliche Stellen. Für Einzelmaßnahmen (wie z. B. Heizungstausch oder Dämmung) wird der Zuschuss direkt beim BAFA online beantragt. Für eine umfassende Effizienzhaus-Sanierung erfolgt die Antragstellung in der Regel bei der KfW – entweder als Kredit mit Zuschussanteil über Ihre Hausbank, oder (in neueren Programmen) als Direktzuschuss über das KfW-Zuschussportal. In beiden Fällen sollten Sie die Antragstellung gemeinsam mit uns als Energie-Effizienz-Experten vorbereiten: Wir übernehmen die technische Projektbeschreibung und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Wichtig: Warten Sie auf die Zusage, bevor Sie Handwerker beauftragen oder Materialien kaufen. Sobald der Antrag bewilligt ist, können Sie mit den Arbeiten starten und am Ende die Förderung abrufen. (Tipp: Im Bereich Wissenswertes finden Sie einen Leitfaden zur Förderantragstellung, oder kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne beim Antragsprozess.)
Kann ich durch Eigenleistung bei der Sanierung sparen?
Viele Eigentümer packen gerne selbst mit an – und kleinere Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich. Typische Beispiele sind das Dämmen der obersten Geschossdecke oder eine Zwischensparrendämmung im Dachbereich. Von komplexeren Maßnahmen wie dem Fensteraustausch, der Heiztechnik oder der Fassadendämmung raten wir jedoch ab, da hier eine fachgerechte Ausführung entscheidend für den Erfolg ist. Fehler können zu erheblichen Energieverlusten oder sogar Bauschäden führen.
Daher empfiehlt es sich, kritische Arbeiten Fachbetrieben zu überlassen und stattdessen bei vorbereitenden oder unterstützenden Tätigkeiten mitzuhelfen. Bei Eigenleistungen sind ausschließlich die Materialkosten förderfähig – nicht Ihre eigene Arbeitszeit. Wichtig ist dabei, dass die Rechnungen ausschließlich förderfähige Materialien ausweisen und auf Ihren Namen ausgestellt sind.
Wir als Energieexperten begleiten Sie gerne während der Ausführung, geben praxisnahe Tipps und bestätigen im Nachgang den fachgerechten Einbau. Sprechen Sie frühzeitig mit uns, welche Arbeiten sich für eine Eigenleistung eignen.
Sanierungsmaßnahmen & Technik
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Die BEG fördert eine breite Palette an energetischen Maßnahmen. An der Gebäudehülle werden Wärmedämmungen gefördert – z. B. die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken – ebenso der Austausch oder erstmalige Einbau moderner Fenster und Außentüren. Im Bereich Anlagentechnik werden effiziente Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien bezuschusst, etwa Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen (Pellet-/Holzheizungen) oder Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Auch der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz wird gefördert. Zudem gibt es Fördermittel für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie für die Optimierung bestehender Heizsysteme (z. B. hydraulischer Abgleich, Heizungssteuerung). Nicht zuletzt sind Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten ebenfalls förderfähig. Kurz gesagt: Nahezu alle sinnvollen Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern, können mit staatlicher Förderung unterstützt werden – vom Dach bis zum Keller, von der Heizung bis zur Solaranlage.
Werden Gas- oder Ölheizungen noch gefördert?
Nein – klassische fossile Heizsysteme erhalten keine Förderung mehr. Öl-Heizkessel sind bereits seit einigen Jahren von Förderprogrammen ausgeschlossen, und Gasheizungen werden im Rahmen der BEG inzwischen ebenfalls nicht mehr bezuschusst (Ausnahmen gelten nur für innovative Lösungen wie z. B. Brennstoffzellenheizungen oder „H2-ready“-Gasheizungen, und auch dort nur unter strengen Auflagen). Die Förderung konzentriert sich auf klimafreundliche Alternativen: Wärmepumpen, Holz-Pelletheizungen, Solarthermie etc. Falls Sie also noch eine alte Gas- oder Ölheizung haben, gibt es zwar keine direkte Förderung für ein neues fossiles Gerät – aber sehr wohl attraktive Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Energien (z. B. bis zu 70 % für Wärmepumpen). Zusätzlich sind viele Bundesländer dabei, den Einbau von reinen Gas- und Ölheizungen zu reglementieren. Deshalb ist es sinnvoll, gleich auf zukunftsfähige Technik zu setzen – Wir zeigen Ihnen gerne die passenden Optionen auf.
Lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell?
In den meisten Fällen: Ja, auf lange Sicht lohnt sie sich – sowohl für Ihren Geldbeutel als auch für den Wert Ihrer Immobilie. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können die Heizkosten deutlich gesenkt werden; Einsparungen von 50 % und mehr sind je nach Ausgangszustand möglich, wenn man umfassend saniert. Beispielsweise führt eine verbesserte Wärmedämmung der Außenwände oft zu ~20–30 % weniger Heizenergiebedarf, eine moderne Wärmepumpe kann bis zu 75 % der Energie aus der Umwelt ziehen, und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann 85 % der Lüftungswärmeverluste einsparen. Diese Einsparungen machen sich auf der Heizkostenrechnung bemerkbar und federn steigende Energiepreise ab. Hinzu kommen die Fördermittel, die die Investitionskosten erheblich reduzieren – dank Zuschüssen verkürzt sich die Amortisationszeit spürbar. Neben den reinen Kosten gibt es weitere finanzielle Vorteile: Der Immobilienwert steigt in der Regel mit jedem Effizienz-Upgrade, und gut sanierte Häuser erzielen bei Verkauf oder Vermietung deutlich bessere Preise und Attraktivität. Und nicht zu vergessen: Sie investieren in Komfort (z. B. keine Zugluft mehr, höherer Wohnwert) und in die Zukunftssicherheit Ihres Gebäudes. Eine energetische Sanierung ist somit mehr als nur eine Kostenfrage – sie ist ein Wertgewinn und ein Beitrag zur Umwelt, der sich langfristig bezahlt macht.
Muss ich nach einer Dämmung Schimmelbildung befürchten?
Bei fachgerechter Ausführung nein – im Gegenteil, richtige Dämmung verringert meist das Schimmelrisiko. Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit und unzureichende Lüftung. Wenn Sie Ihre Wände oder das Dach dämmen, erhöhen sich die Innenoberflächentemperaturen, sodass Feuchtigkeit weniger an kalten Flächen kondensiert. Wichtig ist allerdings, dass Wärmebrücken vermieden und die Dämmung sorgfältig geplant wird. Ein häufiger Grund für Schimmel in unsanierten Häusern sind kalte Ecken und Wände – nach einer Dämmung sind diese Flächen wärmer. Voraussetzung ist, dass auch gelüftet wird: Durch die dichtere Bauhülle nach Sanierung ist eine bewusste Lüftung oder der Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage ratsam, um Feuchte abzuführen. Wir werden im Sanierungskonzept darauf achten, dass ein passendes Lüftungskonzept vorhanden ist (ggf. ist bei umfassenden Sanierungen ein Lüftungskonzept nach DIN sogar Pflicht). Bei Beachtung dieser Punkte brauchen Sie Schimmel nicht zu fürchten – Sanierung sorgt für ein gesünderes Wohnklima, nicht für ein schlechteres.
Rolle der Energieberatung
Warum sollte ich eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen?
Eine unabhängige, qualifizierte Energieberatung schafft Vertrauen und Klarheit für Ihr Sanierungsprojekt. Als Eigentümerin bekommen Sie eine neutrale Einschätzung des Gebäudezustands und erfahren, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind – und zwar herstellerunabhängig und nur an Ihrem Nutzen orientiert. Zudem hilft Ihnen eine Energieberatung, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und das Beste aus Ihrem Budget herauszuholen. Wir als Energieberater kennen alle relevanten Technologien und Förderprogramme und können so sicherstellen, dass Sie maximale Förderung erhalten und alle Auflagen erfüllen. Nicht zuletzt leistet eine gute Beratung einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie Sie dabei unterstützt, den Energieverbrauch Ihres Hauses effektiv zu senken. Kurz gesagt: Eine Energieberatung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung – sie gibt Ihnen einen fundierten Plan und das gute Gefühl, die richtigen Schritte zu gehen. (Für mehr Hintergründe lesen Sie gerne im Wissenswertes-Bereich unseren Artikel Warum Energieberatung? oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.)
Was genau machen wir in der Energieberatung?
Wir als Energieberater (bzw. Energie-Effizienz-Experten) übernimmen vielfältige Aufgaben rund um Ihre Sanierung. Zunächst führen wir die Gebäudeanalyse durch: Erfassen alle relevanten Daten zu Gebäudehülle und Anlagentechnik, bewerten den energetischen Ist-Zustand und identifiziert Schwachstellen. Dann entwickelen wir ein Maßnahmenkonzept – individuell für Ihr Gebäude und Ihre Ziele. Dazu gehört, einzelne Sanierungsmaßnahmen zu sinnvollen Maßnahmenpaketen zusammenzustellen, die aufeinander aufbauen. Außerdem berechnen wir die zu erwartenden Energieeinsparungen, Kosten und Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit ist die Fördermittelberatung: Ihre Beraterin kennt die aktuellen Förderprogramme (BEG etc.) und zeigt Ihnen, welche Zuschüsse oder Kredite Sie nutzen können. Wir übernehmen auch das Ausfüllen der Förderanträge oder liefern die technischen Nachweise dafür. Wenn Sie die Sanierung durchführen, können wir zusätzlich die Baubegleitung übernehmen – also die Qualitätskontrolle auf der Baustelle (siehe oben). Zusammengefasst: Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle energetischen Fragen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zum erfolgreich sanierten Gebäude.
Brauche ich für die BEG-Förderung einen Energie-Effizienz-Experten?
In vielen Fällen: Ja. Für eine Effizienzhaus-Sanierung ist es verpflichtend, einen anerkannten Energie-Effizienz-Experten (Energieberater) einzubeziehen – ohne seine Bestätigung erhalten Sie keine KfW-Förderung. Aber auch bei Einzelmaßnahmen ist es dringend zu empfehlen. Zwar kann man bestimmte Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch) selbst beim BAFA beantragen, doch müssen auch hier die technischen Anforderungen erfüllt und in einem Nachweis dokumentiert werden. Wir wissen genau, worauf zu achten ist, und vielfach ist unsere Unterschrift unter den technischen Bestätigungen gefordert. Praktisch bedeutet das: Wir erstellen für Sie die Technische Projektbeschreibung und später den Verwendungsnachweis für die Förderstelle. Ohne diese Expertise kann man leicht Fehler machen, die zu Förderablehnungen führen. Darüber hinaus wird die Baubegleitung (durch denselben Experten) bei Umsetzung der Maßnahme gefördert und ist für komplexe Vorhaben sinnvoll oder vorgeschrieben. Kurz gesagt: Spätestens bei der Antragstellung sollten Sie einen Energieexpertin an Bord haben – es lohnt sich in jeder Hinsicht.
Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
Achten Sie darauf, dass Ihre Beraterin von der Bundesregierung anerkannt ist – denn nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten dürfen Förderprojekte begleiten. Eine gute Anlaufstelle ist die Expertenliste unter (energie-effizienz-experten.de), wo Sie nach Postleitzahl und Leistungsangebot passende Fachleute in Ihrer Nähe finden können. Viele Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister haben Zusatzausbildungen als Energieberater – wichtig ist, dass sie für das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ bzw. die BEG gelistet sind. Sie können auch bei der Verbraucherzentrale oder der dena (Deutsche Energie-Agentur) nach Ansprechpartnern fragen. Natürlich können Sie sich auch direkt an uns wenden: Wir sind zertifizierte Energie-Effizienz-Experten und stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung.
Ist ein Energieausweis dasselbe wie eine Energieberatung?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes in Form von Kennzahlen und einer Effizienzklasse darstellt. Er ist z. B. beim Verkauf oder Vermieten einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Der Energieausweis basiert entweder auf dem berechneten Energiebedarf oder dem tatsächlichen Verbrauch des Hauses – er gibt einen groben Überblick, ersetzt aber keine detaillierte Beratung. Eine Energieberatung hingegen geht viel weiter: Hier wird das Gebäude eingehend analysiert, und Sie erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie den Energieverbrauch senken können. Der Energieausweis zeigt zwar, wo Ihr Gebäude steht (z. B. Klasse E oder F), aber nicht, wie Sie zu A oder B kommen. Dafür brauchen Sie den Beratungsbericht oder Sanierungsfahrplan eines Energieberaters. In vielen Fällen wird nach einer Sanierung ein neuer Energieausweis ausgestellt, der die Verbesserungen dokumentiert – dieser ist dann quasi das „Ergebnis“, während die Beratung der Weg dorthin ist.
Mehrfamilienhäuser & Eigentümergemeinschaften
Wie geht man eine Sanierung in einem Mehrfamilienhaus oder einer WEG an?
Die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfordert gute Abstimmung und Planung unter allen Beteiligten. Zunächst sollte eine Gesamtschau des Gebäudes erfolgen – idealerweise durch eine professionelle Energieberatung, die einen Sanierungsfahrplan für das gesamte Haus erstellt. Dieser dient als neutrale Entscheidungsgrundlage für alle Eigentümer. Anschließend müssen die Eigentümer gemeinschaftlich über die vorgeschlagenen Maßnahmen beschließen. Dank der WEG-Reform 2020 können energetische Modernisierungen heute in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (d. h. mehr als 50 % Zustimmung reichen), was die Umsetzung erleichtert. Praktisch empfiehlt es sich, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, in der wir als Energieberater das Sanierungskonzept ausführlich vorstellen und Fragen beantworten – dafür gibt es sogar einen BAFA-Zuschuss: bis zu 250 € extra für die Erläuterung des Berichts vor der WEG. Sind die Beschlüsse gefasst, folgt die gleiche Vorgehensweise wie bei Einfamilienhäusern: Förderanträge stellen, Fachplaner einschalten, Firmen beauftragen und die Maßnahmen umsetzen. Die Hausverwaltung übernimmt meist die Koordination, unterstützt von uns. Wichtig in einem MFH ist die Information und Einbindung der Mieter (falls vermietet): Sie sollten frühzeitig über Ablauf, eventuelle Beeinträchtigungen und Vorteile (z. B. verbessertes Wohnklima) informiert werden. Insgesamt gilt: Mit einer transparenten Planung und professionellen Begleitung lassen sich auch größere Wohnanlagen erfolgreich energetisch modernisieren.
Wer beantragt die Förderung bei einem Mehrfamilienhaus?
Bei privatem Eigentum (WEG) wird der Förderantrag in der Regel gemeinschaftlich gestellt. Das heißt, die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes (vertreten durch den Verwalter oder den gewählten Eigentümervertreter) beantragt die Förderung für das Gebäude. Die Förderung bezieht sich dann auf das Gesamthaus bzw. die gemeinsamen Maßnahmen (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung). Die Kosten und Zuschüsse werden intern auf die Eigentümer nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Einzelne Wohnungseigentümer stellen normalerweise nicht separat Anträge, außer es handelt sich um individuelle Maßnahmen innerhalb der Wohnung (die aber selten förderfähig sind, da die meisten Maßnahmen die Gebäudehülle oder Zentraltechnik betreffen). Bei einem Mietshaus mit nur einem Eigentümer (z. B. ein Mehrfamilienhaus in Hand eines Privateigentümers oder einer Firma) stellt selbstverständlich dieser Eigentümer den Antrag – das Prozedere ist analog zum Einfamilienhaus, nur dass die Förderbeträge pro Wohneinheit berechnet werden. In allen Fällen gilt: Wir als Energie-Effizienz-Experten müssen den Antrag technisch vorbereiten und bestätigen. Für WEGs kann es sinnvoll sein, dass derdie Verwalterin die formale Antragstellung übernimmt, während die technische Substanz vom Energieberater kommt. So ist sichergestellt, dass alles korrekt und vollständig eingereicht wird.
Gibt es besondere Förderkonditionen für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Die Förderprogramme an sich (BEG) gelten für WEGs genauso wie für Einzeleigentümer – allerdings gibt es ein paar Besonderheiten, die WEGs den Zugang erleichtern: Wie erwähnt, erhalten große Wohngebäude einen höheren Zuschuss für die Energieberatung (bis 850 € statt 650 €). Zusätzlich wird eine Erläuterung des Sanierungsfahrplans in der Eigentümerversammlung extra bezuschusst (einmalig 250 €, siehe BAFA-Programm) – so wird die Entscheidungsfindung gefördert. Im Rahmen der BEG selbst können Verwaltungskosten der WEG als sogenannte Umfeldmaßnahmen anerkannt werden: Das heißt, die Kosten für die Vorbereitung von Beschlüssen, die Antragstellung und die Abwicklung des Vorhabens durch die Hausverwaltung dürfen anteilig in die förderfähigen Gesamtkosten einfließen. Zudem wird der maximale Zuschussbetrag bei Effizienzhaus-Sanierungen pro Wohneinheit gerechnet – ein großes MFH kann also insgesamt mehr Förderung erhalten als ein Einzelhaus, was fair ist. Nicht zuletzt gibt es Überlegungen auf Landesebene, spezielle Förderprogramme für WEGs aufzulegen, da hier die Abstimmung komplexer ist – solche Programme sind regional unterschiedlich. Insgesamt sind WEGs aber in der BEG gut berücksichtigt: Wenn alle an einem Strang ziehen, kann man die gleichen hohen Zuschüsse erhalten wie Einfamilienhaus-Besitzer, nur eben multipliziert mit der Anzahl der Wohnungen.
Was müssen Hausverwaltungen bei energetischen Sanierungen beachten?
Hausverwaltungen spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um die Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Eigentümerhand geht. Zunächst sollten sie proaktiv informieren: Eigentümer erwarten von der Verwaltung Vorschläge, wie man den Wert der Immobilie erhält und Betriebskosten senkt. Eine Verwaltung sollte also den energetischen Zustand des Objekts im Blick haben und gegebenenfalls eine Energieberatung initiieren. Bei geplanten Maßnahmen muss die Verwaltung die Beschlussvorlagen für die WEG-Versammlung vorbereiten – hier ist es wichtig, technische Details laienverständlich aufzubereiten (dabei hilft der Energieberater-Bericht). Während der Umsetzung koordiniert die Hausverwaltung die Termine mit Handwerkern und Bewohnern, sorgt für Zugang zu Wohnungen (z. B. beim Fenstertausch) und überwacht die Einhaltung von Zeitplänen. Wichtig ist auch die Kommunikation mit Mietern: Ankündigungen von Baumaßnahmen, eventuell notwendige temporäre Umzüge aus Räumen (z. B. während Heizungsumbau kein Warmwasser für einen Tag) etc. müssen rechtzeitig organisiert werden. Weiterhin sollten Hausverwaltungen darauf achten, Fördergelder fristgerecht abzurufen und die Verwendungsnachweise mit dem Energie-Effizienz-Experten zusammenzustellen. Kurzum: Eine gute Hausverwaltung managt das Sanierungsprojekt im Interesse der Eigentümer – sie arbeitet eng mit dem Energieberater und den Fachfirmen zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei all dem steht unsere Energieberatung Ihnen und Ihrer Hausverwaltung gern zur Seite, um das Projekt effizient und erfolgreich durchzuführen.
Kosten der Energieberatung
Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Die Kosten hängen stark vom Gebäude ab.
- Einfache Gebäude: ca. 1.800 €
- Komplexe Gebäude (Anbauten, Winkel, Gauben): 2.800–3.500 €
Die Förderung für ein Einfamilienhaus beträgt 650 €, sodass der Eigenanteil zwischen 1.150–2.850 € liegt.
Kosten der Energieberatung für Einzelmaßnahmen (BEG EM – Baubegleitung)
Die Kosten variieren nach Aufwand der Maßnahme und wie viel der Eigentümer selbst koordiniert.
- Einfache Maßnahmen: ab 650 €
- Komplexe Maßnahmen: bis 1.500 € pro Maßnahme
Förderung: 50 % Zuschuss, damit liegt der Eigenanteil bei 325–750 €.
Kosten einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Für den Einbau einer Wärmepumpe zwingend erforderlich.
- Mit bestehender Gebäudemodellierung (z. B. durch iSFP): ca. 550 €
- Ohne iSFP (Modellierung notwendig): 1.500–2.000 €
Förderung: ebenfalls 50 %, Eigenanteil 275–1.000 €.
Lohnt sich ein iSFP wirtschaftlich?
In den meisten Fällen ja – und zwar deutlich. Ein iSFP erhöht nicht nur die Förderung um 5 %, sondern verdoppelt auch den förderfähigen Kostenrahmen je Maßnahme (von 30.000 € auf 60.000 €).
Beispiel: Fensteraustausch für 40.000 €
Ohne iSFP erhält man 15 % Förderung, also 4.500 €. Die Baubegleitung kostet etwa 850–1.000 €, wovon die Hälfte als Zuschuss abgezogen wird. Effektiv bleiben rund 3.550 € Vorteil.
Mit iSFP erhöht sich der Zuschuss auf 20 %, also auf 8.000 €. Die Baubegleitung kostet nur etwa 650 €, ebenfalls zu 50 % gefördert. Zieht man zusätzlich die Kosten des iSFP ab, bleiben am Ende rund 5.875 € Vorteil.
Der Unterschied ist klar:
Mit iSFP erhält man im Beispiel über 2.300 € mehr Förderung – und zusätzlich einen strukturierten Sanierungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre.
Darüber hinaus gilt:
Ohne iSFP sind nur 30.000 € pro Maßnahme förderfähig, sodass viele größere Maßnahmen den maximalen Zuschuss gar nicht ausschöpfen können. Mit iSFP hingegen sind es 60.000 €, was die Förderung bei umfangreicheren Sanierungen deutlich attraktiver macht.
Weitere Fragen?
Schauen Sie in unser Wissenswertes oder kontaktieren Sie uns direkt wir beraten Sie gerne persönlich rund um Ihre energetische Sanierung!)